Allgemeine Geschäftsbedingungen

MITGLIEDSCHAFTSSVERTRAG

1.1 Persönliche Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, geworben von, Ausweis (Bei Minderjährigen ein Elternteil / zusätzlicher gesetzlicher Vertreter)

1.2 Adresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land

1.3 Kontaktdaten: Telefon, Mobiltelefon, E-Mail

1.4 Zusätzliche Angaben: Krankenkasse, Beruf

1.5 Vertragsart: Starter, Energy oder 12er-Karte

1.6 Vertragsdauer, Kosten und Zahlungsweise: 1 Monat, 12 Monate, 24 Monate, Eintrittsgebühr, jeweiliger Mitgliedsbeitrag, sofortige Zahlung, Zahlung auf Raten

1.7 Vertragskündigung Vertragsbeginn, Vertragsverlängerung oder Vertragsende

1.8 Vertragsverlängerung:

Das Mitglied stimmt der stillschweigenden, automatischen Verlängerung dieses Vertrages um den Zeitraum, der dem oben/unten genannten Zeitraum und den am Tag des Ablaufs des Vertrages gültigen Beitragsbedingungen entspricht, zu. Es sei denn, es wird schriftlich 15 Tage vor Ablauf des Vertrages per Einschreiben an die Verwaltung gekündigt. Trifft einer der unter Ziffer 2.9 genannten Fälle zu, so tritt die Verlängerung unter Anrechnung des gutgeschriebenen Zeitraums in Kraft. Let's Go Fitness behält sich das Recht vor, den Vertrag zu dem jeweils geltenden Preis ohne Berücksichtigung der jeweiligen Werbeaktion zu verlängern. Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind allfällige Angebote. In diesem Fall wird dies bei Vertragsabschluss explizit festgehalten.

1.9 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: DIE VERTRAGLICHEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN WERDEN IM VORLIEGENDEN VERTRAG, DEN DAZUGEHÖRENDEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UND DEN INTERNEN VORSCHRIFTEN DER CLUBS, WELCHE WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESES VERTRAGES SIND, GEREGELT.

2 – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND GÜLTIGKEIT

2.1.1 Der vorliegende Vertrag wird zwischen einer der Einrichtungen der Let’s Go Fitness Gruppe (Club in welchem die Mitgliedschaft abgeschlossen wird) und dem hier Unterzeichnenden (im Folgenden „Mitglied“ genannt) abgeschlossen.

2.1.2 Jedes Mitglied verpflichtet sich zu respektvollem Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern, dem Personal sowie den anderen Mitarbeitern der Let’s Go Fitness Gruppe oder Dritten, welche in Beziehung zur Gruppe stehen.

2.1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihrer Gültigkeit sind jederzeit möglich. Eventuelle Änderungen des vorliegenden Vertrages oder seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite der Let's Go Fitness Gruppe und als Aushang im Club, der von der den vorliegenden Vertrag unterzeichnenden Gesellschaft betrieben wird, bekannt gegeben. Diese Änderungen werden anschließend in den bestehenden Vertrag integriert.

2.2 – MITGLIEDSCHAFTSVERTRAG

2.2.1 Verträge können in Papierform oder elektronisch mit digitaler Unterschrift, durch Zahlung eines zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Betrags sowie auf der Website durch Zahlung per Kreditkarte und/oder einem anderen Zahlungssystem abgeschlossen werden. Dem unterzeichnenden Mitglied wird eine siebentägige Widerrufsfrist ab dem Datum der Unterzeichnung eingeräumt, sofern der Widerruf per Einschreiben erfolgt.

2.2.2 Sämtliche Änderungen des vorliegenden Vertrages und seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden entweder schriftlich auf der Website oder durch eine Mitteilung im Club bekannt gegeben (siehe 2.1.3 für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

2.2.3 Der unterzeichnende gesetzliche Vertreter ist solidarisch haftbar für die getreue und sorgfältige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das minderjährige Mitglied. Dies gilt auch für Bürgen.

2.2.4 Der vorliegende Vertrag ist personengebunden, kann jedoch ein einziges Mal endgültig auf einen Dritten übertragen werden, sofern dieser Dritte der Übernahme des Vertrags zu den gleichen Bedingungen zustimmt. Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, über die Vertragsübertragung zu entscheiden.

2.2.5 Das Mitglied erkennt an, dass die Versendung von Dokumenten und Informationen in elektronischer Form als gültig angesehen wird. Das Mitglied verpflichtet sich, eine gültige und tatsächlich benutzte Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.

2.2.6 Jede Änderung der Adresse, der Telefonnummer, Emailadresse oder von anderen Daten des Mitgliedes ist unverzüglich Let’s Go Fitness mitzuteilen.

2.3 – ANGEBOT

2.3.1 Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte oder einer anderen Möglichkeit des Zugangs zu einem oder mehreren Clubs verpflichtet sich Let’s Go Fitness, dem Mitglied Fitness-Einrichtungen und zu diesem Zweck ausgestattete Räume zur Verfügung zu stellen.

2.3.2 Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) und inkl. MwSt.

2.3.3 Der Zugang zu Group Fitness Lektionen, die Möglichkeit, die Mitgliedschaft während der Ferienzeiten ruhen zu lassen und der erweiterte Zugang zum/zu Club/s oder anderen Dienstleistungen hängt von der Art der abgeschlossenen Mitgliedschaft ab (insbesondere Starter, Energy oder 12er-Karte). Weitere Dienstleistungen können abhängig von der Verfügbarkeit und den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Angeboten vertraglich vereinbart werden.

2.3.4 Let’s Go Fitness bietet die Nutzung seiner Einrichtungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Clubs an, die je nach Club voneinander abweichen können. Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, Veränderungen in Bezug auf den Standort, die Öffnungszeiten und die Einrichtung (Inneneinrichtung, Geräte) vorzunehmen.

2.3.5 Group Fitness Lektionen können auf eine maximale Teilnehmerzahl beschränkt werden und/oder es ist eine Anmeldung für die Teilnahme erforderlich.

2.3.6 Es besteht kein Anspruch auf eine Beitragsrückzahlung wegen einer ausgebuchten Group Fitness Lektion oder aufgrund einer Änderung des Group Fitness Planes

2.3.7 Von Ausnahmen abgesehen, ist es nicht möglich, Angebote, Gutscheine oder Rabatte miteinander zu kumulieren.

2.3.8 Die von Let's Go Fitness durchgeführten Werbeaktionen in Form von gratis Monaten sind nur gültig, solange die angebotene Zeitdauer nicht über die im Vertrag voreinbarte Laufzeit hinausgeht, und nur für diesen Zeitraum.

2.4 – UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

2.4.1 Das Mitglied erklärt, dass es sich einer ärztlichen Kontrolle unterzogen hat und der Beitritt zu Let’s Go Fitness mit Zustimmung seines Arztes im Hinblick auf die Nutzung sämtlicher von Let’s Go Fitness angebotenen Dienstleistungen erfolgt.

2.4.2 Die Dienstleistungen, die Zutrittszeiten zum Club/zu den Clubs und die separat aufgeführten Angebote sind abhängig von der Art des abgeschlossenen Vertrages.

2.4.3 Bestimmte Clubs oder Bereiche können, abhängig von externen Kriterien, von den Dienstleistungen vollständig ausgeschlossen sein.

2.4.4. Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, das Angebot und die Preise jederzeit zu ändern (siehe insbesondere 2.1.3.).

2.4.5 Let’s Go Fitness kann bis zu 3 zusätzliche Freimonate anbieten, falls noch eine laufende Mitgliedschaft bei einem anderen, von einem Wettbewerber betriebenen, Fitness-Center besteht. Um dieses Angebot nutzen zu können, muss das Mitglied schriftlich belegen, wann sein derzeitiger Vertrag endet. Das Mitglied muss einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abschließen.

2.5 – ÖFFNUNGSZEITEN

2.5.1 Die Öffnungszeiten jedes Clubs werden vor Ort ausgehängt und insbesondere auf der Webseite veröffentlicht. Die Öffnungszeiten der einzelnen Clubs können voneinander abweichen. Einige Clubs haben an Feiertagen oder abends eingeschränkte Öffnungszeiten. Einige Clubs sind an Feiertagen geschlossen.

2.5.2 Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, ein oder mehrere Clubs vorübergehend zu schließen, insbesondere im Falle von Revisionen oder Renovierungen, oder einen Club definitiv zu schließen. In einem solchen Fall wird der vorliegende Vertrag entsprechend angepasst.

2.5.3 Eventuelle Änderungen bei den Zeiten begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Beitrags oder auf vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft.

2.5.4 Das Mitglied wird ausdrücklich auf seine alleinige und vollumfängliche Haftung im Fall des Besuchs eines Clubs mit Selfservice (ohne anwesendes Personal) aufmerksam gemacht.

2.6 – ZUTRITT

2.6.1 Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrags erhält das Mitglied ein individuelles Identifikationsmittel (zum Beispiel in Form einer Mitgliedskarte). Dieses individuelle Identifikationsmittel ermöglicht dem Mitglied den Zutritt zum/zu den betreffenden Club/Clubs je nach Art des abgeschlossenen Vertrages.

2.6.2 Das Mitglied muss jederzeit in der Lage sein, sein individuelles Identifikationsmittel vorzuweisen, insbesondere für den Zutritt zum Club. Bei jedem Besuch wird der Zutritt registriert.

2.6.3 Im Fall des Verlusts des individuellen Identifikationsmittels hat das Mitglied dies dem Club, bei dem es registriert ist, zu melden und auf eigene Kosten ein neues individuelles Identifikationsmittel zu erwerben, dessen Preis von der Art des individuellen Identifikationsmittels abhängt.

2.6.4 Im Fall der Weitergabe des individuellen Identifikationsmittels an einen Dritten kann dem Mitglied, auf dessen Namen es vertraglich ausgestellt ist, der Zutritt zu allen Let’s Go Fitness Clubs verwehrt werden. Verwaltungsgebühren können ihm in Rechnung gestellt werden. Die Mitgliedschaftsbeiträge sind dennoch im vollen Umfang und für die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit zu entrichten.

2.7 – ZAHLUNG UND ZAHLUNGSWEISE

2.7.1 Die Beitragszahlungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten (Gesamtzahlung oder in Monatsraten).

2.7.2. Der Anspruch auf einen eventuellen Rabatt ist bei jeder Vertragsverlängerung nachzuweisen. Eventuelle Sonderaktionen können davon ausgeschlossen sein.

2.7.3 Im Fall einer vorzeitigen Kündigung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von CHF 80.00 fällig.

2.8 – ZAHLUNGSVERZUG

2.8.1 Begleicht das Mitglied seine Rechnungen nicht bis zum Fälligkeitstag, erhält es eine Mahnung. Dafür können ab der ersten Mahnung Gebühren anfallen.

2.8.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält sich Let’s Go Fitness das Recht vor, sofort alle noch ausstehenden Zahlungen und im Fall von teilweise erfolgten Zahlungen den für die ganze restliche Vertragsdauer ausstehenden Betrag einzufordern. Die dafür entstehenden Kosten werden dem Schuldner zur Last gelegt (Art. 106 OR).

2.8.3 Erfolgt die Zahlung nicht, behält sich Let’s Go Fitness das Recht vor, den geschuldeten Betrag mittels eines Dritten (Inkassounternehmen) einzufordern. In diesem Fall ist es Let’s Go Fitness gestattet, die dazu erforderlichen Daten und Dokumente gemäß Datenschutzgesetz an diesen Dritten zu übermitteln, (siehe Ziffer 2.14). (www.fairpay.ch)

2.8.4 Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich Let’s Go Fitness das Recht vor, dem betreffenden Mitglied den Zutritt zu allen Clubs der Gruppe zu verwehren, und zwar solange, bis der geschuldete Betrag vollständig beglichen ist.

2.9 – UNTERBRECHUNG DER MITGLIEDSCHAFT

2.9.1 Abwesenheitszeiten (Schwangerschaft, Unfall, Krankheit, Militärdienst, vorübergehender Umzug) können für ihre gesamte Dauer gutgeschrieben werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung oder ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. Die Belege müssen ein Anfangs- und Enddatum der Abwesenheit enthalten, unbefristete Abwesenheiten werden nicht akzeptiert. Für die Berechnung der gutzuschreibenden Abwesenheitszeiten ist allein das Eingangsdatum des Belegs ausschlaggebend.

2.9.2 Eine lange Abwesenheit von mindestens 4 Monaten (Schwangerschaft, Unfall, Krankheit, Militärdienst, vorübergehender oder definitiver Umzug) kann zu einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft führen, sofern eine entsprechende Bescheinigung (ärztliches Zeugnis, Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts usw. ...) vorliegt. Es fallen Verwaltungsgebühren von CHF 80.00 an. Ist die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft kürzer als die durch den Vertrag vorgesehene, sind die der Dauer der tatsächlichen Vertragsdauer entsprechenden Mitgliedsbeträge zu zahlen.

2.9.3 Je nach Art des abgeschlossenen Vertrags kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft ohne Angabe eines Grunds für höchstens 90 Tagen pro Vertragsjahr ruhen lassen.

2.9.4 Jede Unterbrechung der Mitgliedschaft ist im Voraus zu beantragen. Die Mindestdauer für eine Unterbrechung beträgt eine Woche. Die Unterbrechung und die entsprechende Abwesenheitszeit sind mindestens 24 Stunden im Voraus anzukündigen. Die Ankündigung muss über die entsprechende Online-Plattform erfolgen.

2.9.5 Unterbrechungen sind nur im jeweils laufenden Jahr möglich und ein eventueller Saldo kann nicht für die folgenden Jahre angesammelt werden, auch nicht im Fall einer Verlängerung der Mitgliedschaft.

2.9.6 Abwesenheiten während der Kündigungsfrist werden nicht gutgeschrieben.

2.10 – NICHTBENUTZEN DER EINRICHTUNGEN

2.10.1 Die Tatsache, dass die Einrichtungen nicht genutzt werden, berechtigt weder zu einem Preisnachlass oder einer Beitragsrückzahlung noch zu einer vorzeitigen Vertragskündigung.

2.10.2 Kann ein Mitglied ohne eigenes Verschulden die Einrichtungen des jeweiligen Clubs für einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht nutzen, gewährt ihm Let’s Go Fitness eine Entschädigung in Form einer kostenlosen Mitgliedschaft für die entsprechende Dauer. Die zur Zahlung fälligen Beträge sind weiter zu entrichten.

2.10.3 Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, seine Clubs oder einige seiner Clubs 2 Wochen im Jahr zu schließen. Durch diese eventuelle Schließung entsteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder eine Aufschiebung des Vertragsendes.

2.11 – KÜNDIGUNG

2.11.1 Der Mitgliedschaftsvertrag gilt für die darin genannte Vertragsdauer. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht 15 Tage vor dessen Ablauf per Einschreiben (Datum des Poststempels), verlängert sich jener automatisch immer wieder um die gleiche Laufzeit.

2.11.2 Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit und ohne vorherige Ankündigung aus wichtigen Gründen wie Nichteinhaltung des Vertrages und/oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der internen Bestimmungen, die für jeden Club gelten und die das Mitglied zu kennen verpflichtet ist, zu kündigen (insbesondere Beachtung der Hygienevorschriften, der minimalen Sauberkeit und des guten Benehmens). Let’s Go Fitness erstattet bezahlte Mitgliedbeiträge anteilig entsprechend der tatsächlichen Vertragsdauer. Die Beitrittsgebühr ist dennoch zu zahlen.

2.12 – Hausordnung

2.12.1 Die Hausordnung wird auf der Webseite von Let’s Go Fitness veröffentlicht. Jeder Club kann außerdem die spezifische Hausordnung vor Ort aushängen. Das Mitglied wird darauf aufmerksam gemacht, dass es verpflichtet ist, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die Hausordnung ist Teil des vorliegenden Vertrages.

2.12.2 Let’s Go Fitness behält sich das Recht vor, die Hausordnung und/oder die spezifische Hausordnung jedes Clubs jederzeit zu ändern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung.

2.13 – MITGLIEDERWERBUNG

2.13.1. Jedes Mitglied, das den Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Kunden (nachfolgend „der Geworbene“ genannt) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten vermittelt bekommt auf seine Mitgliedschaft zusätzlich kostenlos einen Monat angerechnet, unter der Voraussetzung, dass das Mitglied mit seinen Zahlungen nicht im Rückstand ist.

2.13.2 Der Geworbene darf keinen noch laufenden Beitrittsvertrag mit Let’s Go Fitness abgeschlossen haben (Verlängerung eingeschlossen).

2.13.3 Der Geworbene darf seit mindestens 3 Monaten nicht mehr Mitglied bei Let’s Go Fitness sein.

2.13.4 Die Neukundenwerbung kann von eventuellen Sonderangeboten ausgeschlossen sein.

2.14 – DATENSCHUTZ

2.14.1 Mit seiner Unterschrift erlaubt das Mitglied Let’s Go Fitness ausdrücklich, seine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum usw. ...) zur Identitäts- und Bonitätsprüfung im Fall eines Inkassoverfahrens durch einen beauftragten Dritten weiterzugeben (siehe Ziffer 2.8.3).

2.14.2 Let’s Go Fitness nutzt IT-Software zur Verarbeitung der Daten der Mitglieder, die außerhalb der Schweiz gespeichert werden. Let’s Go Fitness ist berechtigt, diese Daten an dritte Dienstleister zum Zweck der Analyse, der Verbesserung seiner Dienstleistungen und der Werbung (Google Analytics, Facebook, Pixel usw. ...) weiterzugeben. Das Mitglied kann seine Zustimmung dazu jederzeit schriftlich zurückziehen.

2.14.3 Das Mitglied wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Trainingsbereiche der Clubs aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden.

2.14.4 Das Mitglied wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass bei jedem Betreten eines Zentrums ein Foto zur Identitätskontrolle gemacht werden kann.

2.15 – HAFTUNG

Für Schäden, Unfälle und Verletzungen, die während des Trainings in den Räumlichkeiten von Let’s Go Fitness erlitten werden, verweist der vorliegende Vertrag auf die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung. Let’s Go Fitness haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Let’s Go Fitness haftet nicht bei eventuellen Diebstählen in den Umkleideräumen und im Innenbereich der Anlagen.

2.16 – SONSTIGES

2.16.1 Im Fall der Ungültigkeit und/oder Hinfälligkeit einer oder mehrerer Klauseln des vorliegenden Vertrages behält dieser seine volle Gültigkeit für die übrigen Klauseln.

2.16.2 Let's Go Fitness stellt dem Mitglied auf Anfrage oder über den Mitgliederbereich einen Abonnementnachweis aus, der bei den Versicherungen eingereicht werden kann, damit das Mitglied von allfälligen Vergünstigungen und/oder Angeboten profitieren kann.

2.16.3 Die in den Clubs von Let’s Go Fitness tätigen Personal Trainers arbeiten als Selbständige und sind daher nicht bei Let’s Go Fitness angestellt. Für Schäden, Unfälle und Verletzungen, die während des Trainings mit Betreuung durch einen Personal Trainer in den Räumlichkeiten von Let’s Go Fitness erlitten werden, verweist der vorliegende Vertrag auf die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung. Let’s Go Fitness haftet in keinem Fall bei leichter Fahrlässigkeit. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Let’s Go Fitness einem Personal Trainer die Ausübung seiner Tätigkeit in seinen Clubs nur unter der Voraussetzung ermöglicht, dass er eine Haftpflichtversicherung hat. Der Zugang zu einem Personal Trainer in den Zentren von Let’s Go Fitness wird ausschließlich Mitgliedern gewährt, die ordnungsgemäß einer der Einrichtungen der Gruppe angeschlossen sind. Jedes andere Verhalten stellt einen triftigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages dar.

2.17 SCHULDANERKENNUNG

Der vorliegende Vertrag gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82 SchKG.

2.18 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES

Recht Im Fall eines Rechtsstreits befindet sich der Gerichtsstand nach Wahl des Mitgliedes am Sitz der unterzeichnenden Gesellschaft (Club der Mitgliedschaft) oder in Lausanne. Es gilt Schweizer Recht.

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